FSK – Was bedeutet das?

Auf jeder DVD prangt seit dem 01.04.2010 unübersehbar ein weißes, gelbes, grünes, blaues oder rotes Quadrat und zeigt an, ab wieviel Jahren ein Film freigegeben ist. Diese Kennzeichnung gibt es auch für alle Kinofilme. Wahrscheinlich kennen Sie die drei Buchstaben „FSK“. Wissen Sie denn auch, was sich dahinter genau verbirgt?

FSK ist die Abkürzung für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Sie prüft Kinofilme und DVDs darauf, ob sie für die Jugend freigegeben werden können. Sie tut dies im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden. Das Ziel ihrer Beurteilung ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Inhalten, die sie überfordern und in der Entwicklung beeinträchtigen können.

Es gibt fünf Freigabestufen: keine Jugendfreigabe (FSK 18 genannt),  FSK 16, FSK 12, FSK 6 und ohne Altersbeschränkung (FSK 0 genannt). Ihr Kind muss mindestens das Alter der Freigabe erreicht haben. Als Ausnahme gilt: Filme ab 12 dürfen Sie auch mit einem jüngeren Kind anschauen. Jedoch nur, wenn ihr Kind älter als 6 ist und Sie als Eltern mitgehen (der Fachbegriff dafür ist "Parental Guidance", etwa "Elterliche Begleitung").

Die Freigaben stecken einen rechtlichen Rahmen ab, nicht mehr und nicht weniger. Damit ist allerdings noch wenig über die pädagogische Eignung eines Filmes für Kinder eines bestimmten Alters gesagt.

Wir geben aus diesem Grund allen Kinderfilmen eine pädagogische Altersempfehlung mit auf den Weg. Sie finden diese bei jedem Kinderfilm auf unserer Programmseite. Die Empfehlung zeigt Ihnen, welche Filme Ihrem Kind gefallen könnten. Sie werden von erfahrenen FilmjournalistInnen gemacht, die wir der Website www.kinderfilmwelt.de entnehmen. Ein Besuch lohnt sich, denn dort finden Sie und Ihr Kind alle Kinderfilme, die in Deutschland im Kino sind, Kritiken von jungen Besuchern und viele Extras.

Welcher Film  dann tatsächlich zu Ihrem Kind passt, diese Frage können Sie am besten klären, wenn Sie mit dem Nachwuchs gemeinsam Filme anschauen und darüber sprechen.

Für alle, die es noch genauer wissen wollen, sei auf die Seiten der Freiwilligen Selbstkontrolle verwiesen:
Neben grundsätzlichen Informationen zum Jugendschutz finden Sie dort auch die Freigabebegründungen für aktuelle Spielfilme.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Filmeschauen!
Ihr W E I TBLICK-Team